Die Regelung
Das Forschungszulagengesetz (auch FZuLG genannt) unterstützt eine breite Auswahl an Unternehmen, um so der Wirtschaft und innovativen Unternehmen einen Impuls zu verleihen. FZuLG ist eine steuerliche Forschungszulage, die unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation von allen dazu berechtigten Unternehmen in Anspruch genommen werden kann.
Forschung innerhalb Unternehmen ist über viele verschiedene Fördermittelprogramme förderfähig.
Bei der Schaffung eines neuen Produktes, kommt nach der Forschung noch die (Produkt)-Entwicklung. Auch dieser Prozess ist förderfähig, aber Fördermittel sind nicht rückwirkend anwendbar. Sie trifft also nicht zu wenn das Produkt schon fertig ist.