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Fördermittel Forschungszulagengesetz (FZuLG)

Bis zu: € 500.000
Reduzieren Sie Ihre Lasten für Forschung und Entwicklung und bauen Sie sie aus mit dem Forschungszulagengesetz!
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Die Regelung

Das Forschungszulagengesetz (auch FZuLG genannt) unterstützt eine breite Auswahl an Unternehmen, um so der Wirtschaft und innovativen Unternehmen einen Impuls zu verleihen. FZuLG ist eine steuerliche Forschungszulage, die unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation von allen dazu berechtigten Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. 

Forschung innerhalb Unternehmen ist über viele verschiedene Fördermittelprogramme förderfähig. 

Bei der Schaffung eines neuen Produktes, kommt nach der Forschung noch die (Produkt)-Entwicklung. Auch dieser Prozess ist förderfähig, aber Fördermittel sind nicht rückwirkend anwendbar. Sie trifft also nicht zu wenn das Produkt schon fertig ist.

Die Förderung

Der Betrag beläuft sich auf bis zu satte € 500.000 pro Jahr bei Lohnkosten von 2 Mio. Euro. Es werden also bis zu 25% der absetzbaren Lohnkosten gefördert. Dies gilt auch für Unternehmen, welche sich noch in der Verlustphase befinden.

Dabei geht es um alle Lohnkosten, die aus der Forschung und Entwicklung eines Unternehmens stammen. Die Forschungszulage wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet und ausgezahlt. Mit dieser steuerlichen FuE-Förderung können beispielsweise auch Grundlagenuntersuchungen und Voruntersuchungen für FuE-Projekte unterstützt werden. Besonders interessant ist die rückwirkende Förderung der FuE-Personalkosten im aktuellen Geschäftsjahr, sodaß beispielsweise auch abgelehnte Zuschussprojekte gefördert werden können. Mit der steuerlichen FuE-Förderung können Sie somit die Kosten für FuE reduzieren bzw. Ihre Forschung und Entwicklung ausbauen.

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